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74594 Kreßberg
Bergbronn
Dieselstraße 5
Telefon 07957 92490-0
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Dank dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten Sie für Ih
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re Solarstrom-Anlage einen „staatlichen Schutzschirm“.
Mit dem 01. Januar 2009 ist die Novelle des Erneuerbare- Energien- Gesetz in Kraft getreten. Dieses regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom.
Dank dem EEG ist jeder Energieversorger gezwungen, Ihren Solarstrom abzunehmen und zu einem definierten Festpreis zu vergüten. Und das auf 20 Jahre plus die Restmonate im Jahr der Inbetriebnahme.
Damit wird Ihre Solarstrom-Anlage einer der sichersten Geldanlageformen überhaupt.

Die Banken bieten spezielle Umweltprogramme zu günstigen Zinssätzen
Die Kredite sind in der Regel auf zehn Jahre angelegt und die monatlichen Erträge einer Solarstrom-Anlage decken meist die Zins- und Tilgungsbelastungen, so dass sich die Solaranlage quasi von selbst bezahlt. Die Vermittlung der Kredite erfolgt über Ihre Hausbank.
Voraussetzung für den Erhalt eines Kredites ist eine genaue Ertragsprognose. Unser Rundum Service innerhalb der kostenlosen Angebotserstellung beinhaltet diese selbstverständlich.

Die Sonne liefert täglich 15.000-mal so viel Energie zur Erde, wie auf der ganzen Welt
verbraucht wird.
Mit einer Solarstromanlage leisten Sie einen wirkungsvollen Beitrag für eine gesunde Umwelt.
Zögern Sie also nicht!